Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WiR-CARD
Stand Dezember 2008
1. Vertragsabschluss
Die WiR-CARD ist eine von der MuT Marketing- und Tourismus GmbH Waiblingen, An der Talaue 4, 71334 Waiblingen, (im Nachfolgenden: „MuT-GmbH“), ausgegebene Bonuskarte. Vertragspartner der MuT-GmbH (im Nachfolgenden: „Karteninhaber“) kann dabei grundsätzlich jede volljährige und uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Person werden; Minderjährige können grundsätzlich Vertragspartner werden, wenn die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei Vertragsschluss vorliegt. Auch juristische Personen des Privatrechts können grundsätzlich Vertragspartner werden. Der Karteninhaber erkennt die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Kartennutzung zu Grunde liegenden AGB der MuT-GmbH an. Diese AGB sind bei der MuT-GmbH in Textform kostenlos erhältlich, liegen zudem in allen teilnehmenden Akzeptanzstellen aus oder können unter der Internetadresse „www.wir-card.de“ eingesehen und ausgedruckt werden. Die MuT-GmbH ist jederzeit ohne Vorliegen von Gründen berechtigt, die AGB oder einzelne Bestimmungen zu ändern oder zu ergänzen. Hierzu wird die MuT-GmbH die neue Fassung der AGB unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen und/oder Ergänzungen dem Karteninhaber in Textform übermitteln. Die Neuregelungen werden Vertragsinhalt, sobald der Karteninhaber diesen gegenüber der MuT-GmbH nicht innerhalb eines Monats nach deren Zugang nebst eines unmissverständlichen Hinweises der MuT-GmbH auf die Bedeutung des Schweigens schriftlich widerspricht.
2. Sammeln von Bonuspunkten
Der Karteninhaber ist zur Teilnahme am Bonussystem der WiR-CARD der MuT-GmbH berechtigt. Hierdurch hat er das Recht, für seine bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen der WiR-CARD getätigten Umsätze Bonuspunkte erfassen zu lassen. Dieses Recht erwirbt der Karteninhaber automatisch auch gegenüber den nach Vertragsschluss erstmals teilnehmenden Akzeptanzstellen. Der Karteninhaber hat gegen die MuT-GmbH keinen Rechtsanspruch auf Gewährung oder Aufrechterhaltung der Teilnahme bestimmter Akzeptanzstellen. Keine Akzeptanzstelle ist befugt, mit Wirkung für oder gegen die MuT-GmbH rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, es sei denn, es ergibt sich insoweit aus diesen AGB etwas anderes. Die teilnehmenden Akzeptanzstellen sind im Eingangsbereich ihres Geschäftslokals gut sichtbar durch einen Aufkleber mit dem Logo der WiR-CARD gekennzeichnet. Eine jeweils aktuelle Liste liegt in allen teilnehmenden Akzeptanzstellen aus oder kann unter der Internetadresse „www.wir-card.de“ eingesehen und ausgedruckt werden. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Punktegutschrift müssen innerhalb eines Monats schriftlich oder in Textform bei der MuT-GmbH geltend gemacht werden. Bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung gelten die Punktgutschriften als genehmigt. Die Bonuspunkte werden elektronisch auf dem Chip der WiR-CARD gespeichert.
3. Wert der Bonuspunkte und Zahlungsart
Der Wert eines Bonuspunktes beträgt EURO 0,001. Jede Akzeptanzstelle schreibt dem Karteninhaber in der Regel für jeden bei ihr vom Karteninhaber getätigten entgeltlichen Einkauf oder jede bei ihr vom Karteninhaber in Anspruch genommene entgeltliche Werk- oder Dienstleistung Bonuspunkte unter Vorlage der WiR-CARD gut. Der Anspruch auf Gewährung von Bonuspunkten wird fällig, nachdem der Karteninhaber das für den Einkauf bzw. die Werk- oder Dienstleistung von ihm zu zahlende Entgelt vollständig an die entsprechende Akzeptanzstelle entrichtet hat; die Entrichtung ist in jeder Zahlungsart möglich, die die entsprechende Akzeptanzstelle ihrem Kunden eingeräumt hat. Die Anzahl der Bonuspunkte orientiert sich in der Regel nach der Höhe des vom Karteninhaber für jeden Einkauf oder jede Inanspruchnahme einer Werk- oder Dienstleistung zu zahlenden Entgelts und wird von der jeweiligen Akzeptanzstelle nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Karteninhaber hat weder gegen die MuT-GmbH noch gegen die maßgebliche Akzeptanzstelle einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Bonuspunkten in bestimmter Anzahl, es sei denn, die Anzahl der Bonuspunkte werden unter Missachtung der einschlägigen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der zum Zeitpunkt des Verstoßes maßgeblichen Fassung vergeben.
4. Einlösung von Bonuspunkten
Die Bonuspunkte werden seitens der Akzeptanzstelle bei einem Einkauf oder bei Inanspruchnahme einer Werk- oder Dienstleistung durch Verrechnung auf den jeweiligen Preis des dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrages eingelöst. An speziell gekennzeichneten Parkautomaten im Gebiet der Stadt Waiblingen kann mit der WiR-CARD die Parkgebühr entrichtet werden. Eine Liste der Parkautomaten kann unter der Internetadresse „www.wir-card.de“ eingesehen und ausgedruckt werden. Darüber hinaus haben die Karteninhaber die Möglichkeit, die gesammelten Bonuspunkte bei der MuT-GmbH in Gutscheine einzutauschen, die dann in den Akzeptanzstellen eingelöst werden können. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Ausstellung. Die Bonuspunkte verfallen während des Bestehens des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der Regelungen in Nr. 5 nicht. Nach Beendigung des Vertrages gilt Nr. 9. Nutzt der Karteninhaber die WiR-CARD jedoch über einen Zeitraum, gerechnet von der letzten Verwendung, nicht, verfallen die bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Bonuspunkte ersatzlos. Ein Anspruch des Karteninhabers gegen die MuT-GmbH auf Abgeltung des vorhandenen Restguthabens ist ausgeschlossen.
5. Endlaufzeit der WiR-CARD
Jede WiR-CARD hat eine technisch bedingte Endlaufzeit, die auf der Karte aufgedruckt ist, d. h., nach Ablauf der Endlaufzeit können die auf der Karte gespeicherten Daten, vor allem der Punktestand, nicht mehr verwendet werden. Der Karteninhaber muss daher vor Ablauf der Endlaufzeit die ablaufende WiR-CARD in eine neue WiR-CARD umtauschen, die bei jeder Akzeptanzstelle kostenlos erhältlich ist. Die auf der ablaufenden WiR-CARD gespeicherten Daten – einschließlich des Punkteguthabens – werden dabei von der Akzeptanzstelle auf die neue WiR-CARD übertragen, welche an den Karteninhaber übergeben wird und in sein Eigentum übergeht; Nr. 7 gilt entsprechend. Die ablaufende WiR-CARD wird von der Akzeptanzstelle eingezogen und unbrauchbar gemacht. Nach Ablauf der Endlaufzeit können die auf der WiR-CARD gespeicherten Daten, insbesondere das Punkteguthaben, aus technisch bedingten Gründen weder auf eine Folgekarte übertragen, noch können Daten, insbesondere Punkteguthaben, auf dieser gespeichert werden. Nach Ablauf der Endlaufzeit kann lediglich noch das gespeicherte Punkteguthaben für die Dauer von sechs Monaten in jeder Akzeptanzstelle in Anspruch genommen werden, danach verfällt das auf dieser Karte gespeicherte Punkteguthaben ersatzlos. Ein Anspruch des Karteninhabers gegen die MuT-GmbH auf Abgeltung des vorhandenen Restguthabens ist ausgeschlossen.
6. Warentausch und Stornierung von Bonuspunkten
Gibt der Karteninhaber bei der Akzeptanzstelle erworbene Waren zurück, tauscht diese um oder wird ein einer Punktevergabe zugrunde liegender Vertrag rückabgewickelt (Rücktritt, Anfechtung, Umtausch etc.), werden die hierfür gewährten Bonuspunkte ebenfalls storniert. Dazu ist die WiR-CARD der maßgeblichen Akzeptanzstelle vorzulegen. Entsprechend dem Wert der gegebenenfalls neu erworbenen Ware oder in Anspruch genommenen Werk- oder Dienstleistung erhält der Karteninhaber erneut Bonuspunkte nach Maßgabe von Nr. 3. Wurde über die zu stornierenden Bonuspunkte teilweise oder insgesamt bereits verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte auf Grund dieser Verfügung teilweise oder insgesamt nicht möglich, ist der Karteninhaber verpflichtet, insoweit die Anzahl der Punkte in Geld zu erstatten. Gleiches gilt für den Fall, dass die WiR-CARD, gleich, aus welchem Grund, nicht vorgelegt wird. Der Erstattungswert eines Bonuspunktes beträgt EURO 0,001. Der Erstattungsbetrag ist mathematisch auf einen vollen Eurocentbetrag ab- oder aufzurunden.
7. Umgang mit der WiR-CARD
Die WiR-CARD geht mit Aushändigung an den Karteninhaber durch die MuT-GmbH oder deren Beauftragten in sein Eigentum über. Ab diesem Zeitpunkt obliegt die Verantwortung für die Verwahrung und Nutzung der WiR-CARD allein dem Karteninhaber. Auf der WiR-CARD ist ein Speicherchip angebracht. Dieser Speicherchip reagiert empfindlich auf Umwelteinflüsse wie bspw. elektromagnetische Strahlung, Temperatur, Magnetfelder etc., was bis hin zur Beschädigung des Speicherchips und dem Verlust der darauf gespeicherten Daten führen kann. Bei Verlust oder Diebstahl der WiR-CARD bzw. Beschädigung oder Zerstörung des Speicherchips besteht weder Anspruch auf Abgeltung bzw. Erstattung der gespeicherten Bonuspunkte, noch auf kostenlose Überlassung einer Ersatzkarte durch die MuT-GmbH.
8. Übertragbarkeit und Gültigkeit
Die WiR-CARD ist grundsätzlich auf jede volljährige und uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Person übertragbar; auf Minderjährige ist diese mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters grundsätzlich übertragbar. Auch auf juristische Personen des Privatrechts kann die WiR-CARD grundsätzlich übertragen werden. Guthaben verschiedener Karten können auf einer Karte mit Zustimmung des jeweiligen Karteninhabers zusammengefasst werden, solange die Karten die jeweils maßgebliche Endlaufzeit noch nicht erreicht haben (vgl. Nr. 5).
9. Laufzeit des Vertrages und Kündigung
Das Vertragsverhältnis ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann sowohl von der MuT-GmbH als auch vom Karteninhaber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Vorliegen von Gründen schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers ist an die MuT-GmbH zu richten. Der Karteninhaber ist berechtigt, das zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses vorhandene Restguthaben bei den Akzeptanzstellen nach Maßgabe dieses Vertrages binnen einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einzulösen; danach verfällt es ersatzlos. Ein Anspruch des Karteninhabers gegen die MuT-GmbH auf Abgeltung des vorhandenen Restguthabens ist ausgeschlossen. Mit Ablauf der Überhangsfrist ist die Karte durch den Karteninhaber auf seine Kosten unbrauchbar zu machen.
10. Haftungsausschlüsse
Ansprüche des Karteninhabers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Karteninhabers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MuT-GmbH, ihrer nicht verfassungsmäßig berufenen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MuT-GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Karteninhabers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der nicht verfassungsmäßig berufenen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MuT-GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Etwaige Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11. Datenschutzerklärung
Die MuT-GmbH erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Karteninhabers. Sie beachtet dabei die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Ohne Einwilligung des Karteninhabers wird die MuT-GmbH Bestands- und Nutzungsdaten des Karteninhabers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Karteninhabers wird die MuT-GmbH Daten des Karteninhabers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Der Karteninhaber hat jederzeit die Möglichkeit, bei der MuT-GmbH Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten zu verlangen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Karteninhabers und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website der MuT-GmbH unter „www.wir-card.de“ über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
13. Gerichtsstandsvereinbarung
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als örtlicher Gerichtsstand Waiblingen vereinbart, sofern der Karteninhaber Kaufmann ist, es sei denn, für die Klage besteht ein ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand.